ZUKUNFT
AKTIV
GESTALTEN

BRAGIL – BETRIEBSRAT AGIL

Zukunft aktiv gestalten

Betriebsräte und Arbeitgeber werden die dringenden Zukunftsfragen und die Herausforderungen der sozial-ökolgischen Transformation nur gemeinsam in enger Kooperation auf Augenhöhe gestalten können.

Um die Zukunft des Unternehmens zu sichern und alle Möglichkeiten eines schnellen Wandels an die Anforderungen von morgen nutzen und im Unternehmen umsetzen zu können, arbeiten Betriebsrat und Unternehmensleitung an gemeinsamen Lösungen, zum Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten.

Unsere Beratungsleistung besteht in der Moderation dieser Anpassungsprozesse und der Begleitung und Etablierung einer neuen Art von kooperativer Zusammenarbeit zwischen Management und Betriebsrat.

Dabei stehen Expert*innen aus den Bereichen Unternehmensberatung, Führungskompetenzentwicklung, Wirtschaftsförderungsprogramme, Steuer- und Arbeitsrecht, Klima- und Umwelttechnologie sowie aus dem Projektmanagement zur Seite.

DEN HERAUSFORDERUNGEN DER ZUKUNFT GEMEINSAM BEGEGNEN

Die sozial-ökologische Transformation stellt Unternehmen vor erhebliche Veränderungen in allen Unternehmensbereichen und enorme Investitionen, bietet aber zugleich Zukunftschancen und erfordert völlig neue Ansätze der betrieblichen Aushandlungsprozesse.
Diese werden – unserer Ansicht nach- in Zukunft notwendigerweise auf Kooperation zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat basieren.

Bragil-HERAUSFORDERUNGEN-DER-ZUKUNFT

Damit diese Kooperation gelingt, begleiten wir Unternehmen mit fundierter Analyse, konkreter Maßnahmenplanung und interessenausgleichende Moderation durch diesen herausfordernden Transformationsprozess.
Auf betrieblicher Ebene müssen die technologischen und organisatorischen Innovationen, die mit der Energiewende einhergehen, schnell, kostengünstig und effektiv umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherheit der Unternehmen zu erhalten.
Als externes Beratungsteam wollen wir Geschäftsführungen und Betriebsräte bei diesen Veränderungsprozessen im Unternehmen unterstützen.
Das Ziel von BRAGIL ist, die Mitarbeiter im Unternehmen und die Betriebsräte zu motivieren, die vorhandenen Ressourcen zu nutzen und sich aktiv in die Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung einzubringen, um die Zukunft des Unternehmens mitzugestalten.
BRAGIL unterscheidet sich allerdings von der „normalen“ Beratungstätigkeit für den Betriebsrat, da das Konzept die enge Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung ausdrücklich vorsieht. BRAGIL bedeutet gestaltende Kooperation der beiden Partner im Unternehmen, nicht veränderungshemmende Konfrontation.

ABLAUF DER BERATUNG

In einem strukturierten Prozess wird zunächst in einem gemeinsamen Gremium von Unternehmensleitung und Betriebsrat mit Unternehmensberater*innen aus unserem Netzwerk der genaue Veränderungsbedarf im Energiebereich ermitteln.
Dabei wird von unseren Expert*innen aus den Bereichen nachhaltige Technologien und Finanzierung untersucht, welche Technologien bzw. welche strukturellen oder organisatorischen Veränderungen auf allen Ebenen des Unternehmens nötig sind, um energieschonende Maßnahmen möglichst weitgehend umzusetzen und dabei die Förderungsmöglichkeiten bei den unternehmensseitigen Investitionen umfassend zu berücksichtigen. Die Nutzung Erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Baustein für die Zukunfstfähigkeit der Unternehmen und für die Planbarkeit der Kostenentwicklung in den nächsten Jahren.

Bragil - Ablauf der Beratung

Auf der Basis dieser Analyse werden in einem moderierten Verfahren Lösungen und Strategien entwickelt, die den politisch-gesellschaftlichen Anforderungen, aber auch den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und der Arbeitsplatzsicherung der Beschäftigten gerecht werden.

Diese Lösungen müssen schnell gefunden und umgesetzt werden, damit das Unternehmen und seine Beschäftigten von den Effekten profitieren können. Nur durch die Kooperation von Unternehmensleitung und Betriebsrat und nicht auf dem Beharren tradierter Rollen im Betrieb kann dieses Ziel erreicht werden. Neue Formen der betrieblichen Zusammenarbeit und Vereinbarungen werden gemeinsam entwickelt, die auf Verbindlichkeit und Vertrauen beruhen und die über die engen Grenzen des Mitbestimmungsrechts der Betriebsverfassung hinausgehen, um Standorte, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

BETRIEBSRÄTE ALS PARTNER AUF AUGENHÖHE

Betriebsräte sehen sich mit der Aufgabe konfrontiert, ihre bisherige Leistung der Schutzfunktion angesichts der rasanten Entwicklung der Transformationsprozesse hin zu einem gestalterischen Wirken auf Augenhöhe mit der Unternehmenseite weiterzuentwickeln. Hier sind vor allem die Einführung neuer Technlogien, Veränderungen der Arbeitsorganisation, Weiterbildungsprojekte sowie Maßnahmen zur Standortsicherung zu nennen.

BETRIEBSRÄTE ALS PARTNER AUF AUGENHÖHE

Dabei fällt dem Betriebsrat in einigen Fällen durch das Betriebsverfassungsgesetz auch die Möglichkeit zu, initiativ tätig zu werden, z.B. im Bereich des Umweltschutzes. In den nächsten Jahren stehen gerade in diesem Themenfeld wichtige und dringende Entscheidungen an, zum einen, um die Kosten, die sich aus der Verteuerung fossiler Energie zu reduzieren. Zum anderen bieten sich hier für viele Unternehmen Chancen durch Innvoation einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, der den Standort und die Beschäftigung im Unternehmen sichern kann. Die Verantwortung, die viele Betriebsräte zukünftig übernehmen, erfordert einen Ausbau der strategischen und planerischen Kompetenzen der Betriebsräte.

VORTEILE KOOPERATIVER BETRIEBLICHER MITBESTIMMUNG

Es stellt sich die Frage, warum Unternehmen die Betriebsräte an den wichtigen – auch investitionsintensiven- Zukunftsfragen beteiligen sollten bzw. warum so strategisch wichtige Unternehmensentscheidungen nicht allein vom Management getroffen werden sollten. Hier spielt insbesondere der Zeitfaktor eine Rolle: Die Einbeziehung des Betriebsrats sichert schnelle Entscheidungen, die sich angesichts der steigenden Energiepreise positiv auf das Unternehmensergebnis auswirken dürften. Je schneller die Entscheidungen getroffen werden, desto eher sind positive Effekte zu erwarten.

Bragil - VORTEILE KOOPERATIVER BETRIEBLICHER MITBESTIMMUNG

Durch die Kooperation von Betriebsrat und Unternehmen lässt sich ein Zeitvorsprung erzielen, der sich mitunter positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortsicherung des Unternehmens auswirken wird. Jede zeitnahe Entscheidung wird sich aufgrund der stetig steigenden Energiepreise auf das Gesamtergebnis auswirken, so dass schnelle Entscheidungen die Kosten, auch der Transaktionen, die Verhandlungen mit dem Betriebsrat mit sich bringen, insgesamt senken.
Zudem ist zu erwarten, dass die Einbeziehung des Betriebsrats auch die Akzeptanz der notwendigen Entscheidungen auf Seiten der Beschäftigten deutlich erhöhen wird.

GEMEINSAM LÖSUNGEN ENTWICKELN

In der Vergangenheit zeichnete sich die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat oftmals durch Konfrontation statt Kooperation aus.
Betriebsräte konzentrierten sich in ihrer Arbeit als Interessenvertretung vor allem auf die Aufgaben, die sich aus der Überwachungs- und Schutzfunktion ergaben. Regelungen zu Tarifvertrag, Arbeitszeit, sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Themen, die in diesen Bereich fallen.

In zunehmenden Maße hat sich, gerade in Unternehmen mit starken Betriebsräten, ein Führungsstil der Unternehmensleitungen durchgesetzt, der sich durch einen kooperativen und partizipativen Charakter auszeichnet. Damit steigen auch die Anforderungen und Erwartungen an den Betriebsrat, er wird in wichtige Planungen mit einbezogen und an unternehmerischen Entscheidungen mitbeteiligt.
Der Betriebsrat ist in zunehmenden Maß als „Veränderungsmanager“ gefragt, der wichtige Unternehmensentscheidungen mittragen und mitverantworten soll.
Diese Rolle wird umso wichtiger, als dass viele Regelungen nicht mehr auf tariflicher Ebene (durch Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen, aber auch durch abnehmende Tarifbindung), sondern auf betrieblicher Ebene ausgehandelt werden.
Die immensen Herausforderungen, die mit der sozial-ökologischen Transformation und der Energiewende verbunden sind, wird die betrieblichen Regelungskompetenzen und die Reorganisationsprozesse in den Unternehmen deutlich erweitern und beschleunigen müssen. Für die Unternehmen wird die schnelle Anpassung an die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gleichbedeutend mit einem deutlichen Wettbewerbsvorteil sein. Dieser Wettbewerbsvorteil wird Standorte und damit Arbeitsplätze sichern.
Die Interessen von Unternehmensführung und Beriebsrat sind angesichts der zu erwartenden Transformationen nahezu deckungsgleich und erfordern eine rasche Anpassung an die sich verändernden (Arbeits-) Bedingungen. Schnelles Handeln kann nur auf der Kooperation zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung basieren, langwierige Aushandlungsprozesse behindern die Entwicklung des Unternehmens und gefährden im schlimmsten Fall Arbeitsplätze oder gar ganze Standorte.
Dabei sollen Betriebsräte nicht nur die Funktion des Abnickens unternehmerischer Entscheidungen erfüllen, sondern gleichberechtigte Konzepte und Ideen entwickeln, wie die Transformation zum Wohle des Unternehmens zu meistern ist. Es geht um die Schaffung eines Wegs, den sowohl Betriebsrat als auch Unternehmensleitung gemeinsam beschreiten wollen, um den Herausforderungen der Zukunft entgegenzutreten.
Auf betrieblicher Ebene kann dies am besten in einem gemeinsamen Gremium von Betriebsrat und Unternehmensleitung erfolgen, in denen verbindliche Regelungen getroffen werden können. Auch neue Formen integrativer Vereinbarungen, in denen die Ideen und Kozepte sowohl der Arbeitgebenden als auch der Beschäftigten, vertreten durch den Betriebsrat, einfließen, bilden Lösungen wichtiger betrieblicher Zukunftsfragen.
Da dieses Format oft einen Widerspruch zu den „gelernten“ Rollen zwischen Betriebsrat und Unternehmnsleitung bildet, ist auch das Schaffen einer gemeinsamen, alternativen, Arbeits- und Kommunikationsweise zwischen den Beteiligten eine besondere Aufgabe, bei der wir Sie als Beratungsunternehmen auf allen Ebenen unterstützen werden.
Es erfordert zudem Zugeständnisse an die erweiterten Verantwortlichkeiten des Betriebsrats, die über die vom Betriebsverfassungsgesetz gesetzten Rahmen teilweise deutlich hinausgehen.
Die Vorteile eines kooperativen und partizipativen Umgangs zwischen Unter-nehmensleitung und Betriebsrat für die Unternehmensleitung liegen klar auf der Hand, da die Entscheidungen, die gemeinsam mit dem Betriebsrat erfolgen, im allgemeinen wesentlich schneller und mit dem Rückhalt des Großteils der Beschäftigten umgesetzt werden können.

WER SIND WIR?

Seminare und Beratung (SuB) mit Sitz in Bremen bietet seit mehr als einem Jahrzehnt kompetente Beratung für Betriebsräte an. In diesem Umfeld haben wir viele Veränderungsprozesse begleitet. Wir fühlen uns verpflichtet, bei der Beratung immer das Wohl des Unternehmens und aller Beschäftigter im Blick zu haben. In diesem Sinne haben wir in Kooperationen zwischen Betriebsräten und Management Lösungen verhandelt, die optimale Ergebnisse für beide Seiten darstellen.
Ziel unseres Konzepts ist es, die tradierte Spaltung zwischen Arbeitnehmer* innen- und Unternehmenseite aufzuheben. Beide Seiten werden angesichts der Herausforderungen der Zukunft Wege finden, eine gemeinsame Plattform zu entwickeln, in der eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich ist, mit dem Ziel, die besten Lösungen für das Unternehmen und die Beschäftigten zu realisieren.
Dabei greifen wir auf ein Netzwerk von Expert*innen zurück, die fundierte Kenntnisse aus der Unternehmensberatung, in der Begleitung von Veränderungsprozessen, in der Prozessberatung, im Arbeitsrecht, in der Kommunikation- und Kompetenzentwicklung sowie im Projektmanagment mitbringen.