In zunehmenden Maße hat sich, gerade in Unternehmen mit starken Betriebsräten, ein Führungsstil der Unternehmensleitungen durchgesetzt, der sich durch einen kooperativen und partizipativen Charakter auszeichnet. Damit steigen auch die Anforderungen und Erwartungen an den Betriebsrat, er wird in wichtige Planungen mit einbezogen und an unternehmerischen Entscheidungen mitbeteiligt.
Der Betriebsrat ist in zunehmenden Maß als „Veränderungsmanager“ gefragt, der wichtige Unternehmensentscheidungen mittragen und mitverantworten soll.
Diese Rolle wird umso wichtiger, als dass viele Regelungen nicht mehr auf tariflicher Ebene (durch Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen, aber auch durch abnehmende Tarifbindung), sondern auf betrieblicher Ebene ausgehandelt werden.
Die immensen Herausforderungen, die mit der sozial-ökologischen Transformation und der Energiewende verbunden sind, wird die betrieblichen Regelungskompetenzen und die Reorganisationsprozesse in den Unternehmen deutlich erweitern und beschleunigen müssen. Für die Unternehmen wird die schnelle Anpassung an die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gleichbedeutend mit einem deutlichen Wettbewerbsvorteil sein. Dieser Wettbewerbsvorteil wird Standorte und damit Arbeitsplätze sichern.
Die Interessen von Unternehmensführung und Beriebsrat sind angesichts der zu erwartenden Transformationen nahezu deckungsgleich und erfordern eine rasche Anpassung an die sich verändernden (Arbeits-) Bedingungen. Schnelles Handeln kann nur auf der Kooperation zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung basieren, langwierige Aushandlungsprozesse behindern die Entwicklung des Unternehmens und gefährden im schlimmsten Fall Arbeitsplätze oder gar ganze Standorte.
Dabei sollen Betriebsräte nicht nur die Funktion des Abnickens unternehmerischer Entscheidungen erfüllen, sondern gleichberechtigte Konzepte und Ideen entwickeln, wie die Transformation zum Wohle des Unternehmens zu meistern ist. Es geht um die Schaffung eines Wegs, den sowohl Betriebsrat als auch Unternehmensleitung gemeinsam beschreiten wollen, um den Herausforderungen der Zukunft entgegenzutreten.
Auf betrieblicher Ebene kann dies am besten in einem gemeinsamen Gremium von Betriebsrat und Unternehmensleitung erfolgen, in denen verbindliche Regelungen getroffen werden können. Auch neue Formen integrativer Vereinbarungen, in denen die Ideen und Kozepte sowohl der Arbeitgebenden als auch der Beschäftigten, vertreten durch den Betriebsrat, einfließen, bilden Lösungen wichtiger betrieblicher Zukunftsfragen.
Da dieses Format oft einen Widerspruch zu den „gelernten“ Rollen zwischen Betriebsrat und Unternehmnsleitung bildet, ist auch das Schaffen einer gemeinsamen, alternativen, Arbeits- und Kommunikationsweise zwischen den Beteiligten eine besondere Aufgabe, bei der wir Sie als Beratungsunternehmen auf allen Ebenen unterstützen werden.
Es erfordert zudem Zugeständnisse an die erweiterten Verantwortlichkeiten des Betriebsrats, die über die vom Betriebsverfassungsgesetz gesetzten Rahmen teilweise deutlich hinausgehen.
Die Vorteile eines kooperativen und partizipativen Umgangs zwischen Unter-nehmensleitung und Betriebsrat für die Unternehmensleitung liegen klar auf der Hand, da die Entscheidungen, die gemeinsam mit dem Betriebsrat erfolgen, im allgemeinen wesentlich schneller und mit dem Rückhalt des Großteils der Beschäftigten umgesetzt werden können.